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Zulassung & Kostenübernahme

Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei stationären Maßnahmen in Privatkliniken ist, dass die Maßnahme nach begründeter Bescheinigung eines Arztes (in der Regel eines Facharztes), der nicht mit der Einrichtung verbunden ist, nach Art und vorgesehener Dauer medizinisch notwendig ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Bei allen Fragen rund um das Aufnahmeverfahren unterstützen wir Sie und/oder Ihren Arzt*in in jeder Hinsicht. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen – Anna-Lena Aust, Nicole Kühl, Manuela Fengler, Marina Sagana und Barbara Schneider – montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 08334 394-0.

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